Rauchmelder retten Leben – Menschen mit Höreinschränkung haben ein Recht auf eine kostenlose hochwertige Ausstattung

1. Mai 2022

Seit 2020 in Privathaushalten Pflicht – 

sowohl im Eigenheim als auch in der Mietwohnung

 

Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: 

–  je ein Rauchmelder pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur.


Damit auch Menschen mit einer Schwerhörigkeit rechtzeitig vor möglichen Bränden gewarnt werden, bieten wir spezielle Lösungen an .

Jeden Monat verlieren mehr als 40 Menschen ihr Leben bei Bränden. Meist ist eine Rauchvergiftung die Ursache. Zwei Drittel aller Opfer sterben nachts im Schlaf oder werden von den Rauchgasen ohnmächtig, ohne vorher aufzuwachen. Rauchmelder warnen in solchen Fällen und können Leben retten.

 

Diese Rauchwarnmelder zeigen die drohende Gefahr durch lautstarke und zusätzlich optischer Signalisierung an. Das ganze geschieht über eine Blitzanlage, die auch als Wecker oder Türklingelersatz fungieren können.

Alternativ kann ein vorhandenes System mit zusätzlichen Geräten für einen Menschen mit Schwerhörigkeit ergänzt werden.

Die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder sowie Lichtsignalanlagen werden bei hochgradig hörbeeinträchtigten und gehörlosen Menschen von der Krankenkasse übernommen.


Denn diese Rauchmelder erfüllen das Grundbedürfnis des selbstständigen Wohnens.


Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns an – damit Sie auch weiterhin mit Freude hören und sehen